Rausschmiss wegen unrichtiger Arbeitszeiten
MAINZ(dpa). Arbeitszeitbetrug rechtfertigt die fristlose Entlassung eines Mitarbeiters. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Mittwoch bekannt gewordenen Urteil entschieden. Nach Meinung des Gerichts wird in diesen Fällen das Vertrauen des Arbeitgebers in die Redlichkeit des Mitarbeiters besonders enttäuscht.
Daher liege regelmäßig ein wichtiger Kündigungsgrund vor. In dem Fall hatte eine Frau unter anderem Tage als anwesend angeben, an denen sie gar nicht an ihrem Arbeitsplatz war.
Az.: 7 Sa 735/08