Die allermeisten Ärzte haben 250 CME-Punkte für die Fortbildung zusammen

Morgen ist es so weit. Bis zum 30. Juni müssen die meisten deutschen Vertragsärzte nachweisen, dass sie sich regelmäßig fortgebildet und dabei 250 CME-Punkte gesammelt haben. Die "Ärzte Zeitung" hat in den Bundesländern nachgefragt: Nur fünf bis zehn Prozent der Ärzte sind Fortbildungsmuffel.

Von Antonia von Alten Veröffentlicht:
Lohn für fünf Jahre Weiterbildungsmühe: Wer die Nachweise rechtzeitig bis zum 30. Juni einreicht, bekommt auch sein Fortbildungszertifikat.

Lohn für fünf Jahre Weiterbildungsmühe: Wer die Nachweise rechtzeitig bis zum 30. Juni einreicht, bekommt auch sein Fortbildungszertifikat.

© Foto: ill

Eigentlich tun die Ärzte es ja schon immer: sich informieren über das, was neu ist in der Medizin, welche neuen Therapien und Medikamente es gibt. Doch seit fünf Jahren müssen sie nachweisen, dass sie ihrer Fortbildungspflicht auch wirklich nachgekommen sind - indem sie 250 CME-Punkte innerhalb von fünf Jahren gesammelt haben. Morgen ist der Stichtag für die ersten Kollegen: Alle, die am 30. Juni 2004 schon als Vertragsärzte zugelassen waren, müssen bis morgen ihre Nachweise abgeben und erhalten dann von den Ärztekammern ein Fortbildungszertifikat.

Die Landesärztekammern erleben dieser Tage einen großen Ansturm. Denn nicht wenige Ärzte fangen jetzt erst an, ihre Unterlagen zusammenzusuchen. Manch eine Ärztekammer hat sich deshalb einen besonderen Service überlegt. So öffnet die Geschäftsstelle der Ärztekammer in Stuttgart am Dienstag bis 22 Uhr. Damit will sie den Ärzten, die "unter erheblichen Zeitdruck geraten sind, und solchen, die ihre Unterlagen gerne persönlich abgeben wollen, entgegenkommen."

Den Ärztekammern war von Anfang an klar: Da kommt viel Arbeit auf sie zu. Deshalb einigten sie sich auf eine einheitliche elektronische Datenverarbeitung zum Erfassen der Fortbildungspunkte. Mit einer 18-stelligen Fortbildungsnummer in Form eines Barcodes können Ärzte seitdem ihre Anwesenheit bei einer Fortbildungsveranstaltung dokumentieren.

Trotzdem wurden bei weitem nicht alle Fortbildungsnachweise direkt auf die Online-Konten bei den Kammern weitergeleitet. In Hamburg waren es gerade mal 52 Prozent, und auch in Sachsen-Anhalt hat nur die Hälfte der Ärzte diese Online-Methode genutzt. In Thüringen dagegen nutzen 98 Prozent der Niedergelassenen diesen Weg.

Die Ärztekammer stellt die Zertifikate aus, nicht die KV

Verwirrung gab es in mehreren Bundesländern über die Zuständigkeiten. Grund: Die Zertifikate werden zwar von den Ärztekammern ausgestellt, sie müssen aber bei den KVen vorgelegt werden.

Grundsätzlich, so der Tenor in den Ärztekammern, "haben die allermeisten Ärzte ihre Hausaufgaben gemacht". Wieviele Fortbildungsnachweise schon vorliegen, aber noch unbearbeitet in der Warteschleife sind, kann niemand genau sagen. Denn die Berge von Belegen müssen erst einmal abgearbeitet werden. Auf eines haben sich die Ärztekammern jedoch verständigt: Maßgeblich für die Ausstellung des Zertifikats ist das Datum der Antragstellung. Wer also seine Belege rechtzeitig abgegeben hat, braucht nichts zu befürchten.

Doch was passiert mit den Ärzten, die sich partout nicht fortbilden? Die Sanktionen sind im Sozialgesetzbuch V, Paragraf 95 d festgelegt: Danach sind die KVen verpflichtet, Ärzten, die der gesetzlichen Fortbildungspflicht nicht nachkommen, das Honorar zu kürzen. Das heißt für alle Ärzte, die am 30. Juni 2004 schon zugelassen waren: Wer die Nachweise nicht bis morgen vorlegt, dem kann ab dem dritten Quartal 2009 das Honorar um zehn Prozent gekürzt werden. Ab dem dritten Quartal 2010 können sogar 25 Prozent abgezogen werden. Bei ganz hartnäckigen Verweigerern muss die KV schließlich Mitte 2011 beim Zulassungsauschuss einen Antrag auf Entziehung der Zulassung wegen Verletzung der vertragsärztlichen Pflichten stellen.

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