Substitutionsärzten bleibt immer noch viel Bürokratie

Substituierende Ärzte müssen viele Vorschriften beachten. Der Verwaltungsaufwand ist entsprechend groß.

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MÜNCHEN (sto). Die 23. Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung vom 24. März 2009, mit der die Bundesregierung neue Regelungen für die Mitgabe von Substitutionsmitteln, sowie für die Vertretung substituierender Ärzte erlassen hat, hat nichts an dem hohen Aufwand für Ärzte geändert.

So wurde festgelegt, dass substituierende Ärzte opiatabhängigen Patienten, bei denen "die Kontinuität der Substitutionsbehandlung nicht anderweitig gewährleistet werden kann", ein Substitutionsmittel in der in bis zu zwei Tagen benötigten Menge verschreiben können. Die Patienten dürfen die Substitutionsmittel eigenverantwortlich einnehmen, "sobald der Verlauf der Behandlung dies zulässt, Risiken der Selbst- oder Fremdgefährdung soweit wie möglich ausgeschlossen sind sowie die Sicherheit und Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs nicht beeinträchtigt werden", berichtet Karl-Rudolf Winkler, Leitender Oberstaatsanwalt a.D. bei einer Expertentagung von Sanofi-Aventis in München.

Nach der Neuregelung darf ein Arzt ohne suchttherapeutische Ausbildung vertretungsweise die Substitutionsbehandlung von maximal drei Patienten für zwölf Wochen im Jahr übernehmen, wobei nicht mehr als vier Wochen zusammenhängend sein dürfen, erläuterte Winkler. Voraussetzung sei, dass in einer zumutbaren Entfernung kein speziell qualifizierter Arzt zur Verfügung steht und dass die vertretungsweise Behandlung abgestimmt ist.

Ziel der Substitutionsbehandlung sei es, die chronisch rezidivierende Erkrankung "Opiatabhängigkeit" zu überwinden, so dass der körperlich und sozial stabilisierte Patient in ein "normales" Alltagsleben zurückkehren kann, sagte Dr. Klaus Behrendt, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin (DGS). Er kritisierte die Änderungen als nicht weitgehend genug.

Die Mitgabemöglichkeit von zwei Tagesdosen sei mit bürokratischen Hemmnissen, die zeit- und kostenaufwendig sind, befrachtet, so Behrendt. Seiner Ansicht nach sollte es die Möglichkeit geben, Rezepte für bis zu sieben Tage auszustellen, um Patienten, die Schichtarbeiter oder auf Montage sind, sowie bei längeren Feiertagsphasen oder in familiären Notfällen besser helfen zu können.

Auch wenn Gesetze, Vorschriften und Richtlinien genau beachtet werden, können selbst versehentliche Verstöße gegen Dokumentationspflichten strafrechtliche Konsequenzen haben, betonte Dr. Manfred Nowak vom Therapiezentrum Ludwigsmühle in Landau. Abhilfe könne hier die von den Unternehmen CompWare Medical und Sanofi-Aventis entwickelte Dokumentationssoftware ProSub® schaffen, die für alle Substitutionspraxen geeignet sei und die die Besonderheiten in einzelnen KV-Bezirken berücksichtige.

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