Musterarbeitsvertrag für mitarbeitende Ehegatten

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NEU-ISENBURG (reh). In Arztpraxen sind mitarbeitende Ehegatten keine Seltenheit. Dabei sollten Praxisinhaber und mitarbeitender Partner nicht auf einen eigenen Arbeitsvertrag verzichten.

Unterstützung gibt es jetzt vom NAV-Virchow-Bund: mit zwei Musterverträgen für Vollzeitverträge und geringfügig Beschäftigte. Diese zeigen auch wie Arztehepaare ihren Güterstand bestimmen.

E-Mail an info@nav-virchowbund.de

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