Abfindung nach falscher Anschuldigung

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KIEL (fl). Harte, aber falsche Vorwürfe gegen eine Mitarbeiterin können teuer werden: Zumindest bei ehrverletzenden Behauptungen können Arbeitnehmer verlangen, das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung aufzulösen, urteilte das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein in Kiel.

Es gab mit dem inzwischen schriftlich veröffentlichten Urteil einer Altenpflegerin Recht. Ihr Arbeitgeber, Betreiber einer Seniorenwohnanlage, hatte ihr verhaltensbedingt gekündigt: Sie habe eine an Parkinson leidende Bewohnerin "leichtfertig angerempelt" und sie so zu Fall gebracht. Anschließend habe sie die Frau liegen gelassen und nicht versorgt. Das LAG stellte fest, der Arbeitgeber habe den Vorwurf der Verantwortungslosigkeit während des Verfahrens immer mehr abgemildert und nicht untermauert.

Erst sollte die Altenpflegerin die Bewohnerin angerempelt, dann nur "gestreift" und schließlich "nicht ausreichend" versorgt haben. Wegen der falschen Vorwürfe sei es der Klägerin nicht zuzumuten, das Arbeitsverhältnis wieder fortzusetzen. Der Arbeitgeber müsse daher eine Abfindung zahlen.

Az.: 2 Sa 105/09

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