Brandschutz: Fehler können teuer werden

Ein, zwei Feuerlöscher in der Praxis, vielleicht noch ein Rauchmelder an der Decke - das reicht für einen haftungssicheren Brandschutz nicht aus.

Rebekka HöhlVon Rebekka Höhl Veröffentlicht:

STUTTGART. Arztpraxen gelten als gering brandgefährdet. Was aber nicht bedeutet, dass sie sich keine Gedanken über das Thema Brandschutz machen müssten. Gerade, weil die Vorkehrungen, die Praxen selbst zu treffen haben, eher gering sind, wird häufig gar nicht an Brandschutz gedacht.

Im Falle eines tatsächlichen Brandes ein echtes Problem: "Zwischen der Meldung des Brandes bis zum Eintreffen des ersten Löschfahrzeugs dürfen zehn Minuten vergehen", erklärte Friedrich Wein, Sachverständiger für Vorbeugenden Brandschutz, auf der Medizin 2010 in Stuttgart. Als erstes treffe immer der Leitwagen der Feuerwehr ein, der könne aber nicht löschen, sondern koordiniere nur den Einsatz. Daher sollte die Praxis zumindest wissen, wie sie sich und die Patienten vor Feuer, aber auch vor der Rauchentwicklung schützt.

Der einfachste Weg sei - so Wein - "ich schau, dass meine Praxis leer ist und mache die Tür zu". Doch da gibt es ja noch das Problem der Haftung, daher kommt die Praxis um Maßnahmen des Brandschutzes eigentlich nicht herum. Für eine Praxis mit bis zu zwei Ärzten, mehreren Mitarbeitern und - das ist wichtig - mit Wohnungsgröße zeigte Wein auf, worauf es ankommt. Und das wäre zu allererst, dass Selbsthilfeeinrichtungen wie Feuerlöscher oder gar Wandhydrant nicht zugestellt werden, weil vielleicht Stauraum für Praxisbedarf benötigt wird. Außerdem sollten die Fluchtwege gut gekennzeichnet sein und ebenfalls frei gehalten werden.

Fluchtplan ist nicht immer Pflicht In kleinen Praxen sei ein extra Fluchtplan in der Regel überflüssig, da der Fluchtweg hier meist die Eingangstür zur Praxis sei. Für größere Einrichtungen hingegen sollte es solche Fluchtpläne gut ersichtlich in den einzelnen Räumen (zum Beispiel an den Türen) geben. Dazu könne man sich den Grundriss der Praxis nehmen und den Fluchtweg einzeichnen. Eigentlich sei dies aber Sache des Bauplaners, bei ihm lassen sich die Pläne auch anfordern. Ist der Praxisinhaber auch Eigentümer des Hauses, in dem die Praxis liegt, muss er auf noch etwas achten: Dass Brandschutztüren geschlossen bleiben und wenn sie doch offenstehen müssen, an ihnen eine zugelassene Feststellanlage angebracht ist. Holzkeil in der Tür wird zur Haftungsfalle

Wein: "Ein Holzkeil zum Offenhalten der Brandschutztür ist nicht erlaubt und kann nach einem Brand nachgewiesen werden." Bei Rauchvergiftungen und Brandschäden würde dann nicht nur das Haftungsrisiko über Ärzten hereinbrechen, sie bekommen auch Ärger mit der Versicherung. Daher sollte man selbst als Mieter darauf achten, dass man Brandschutztüren nicht eigenmächtig mit Holzkeilen offenhält.

Sinnvoll sind in der Praxis auch eigene Feuerlöscher. Allerdings nur, so der Brandschutzexperte, wenn das Praxisteam regelmäßig den Umgang mit den Feuerlöschern übt. Schulungen böten etwa die Hersteller an. Dabei hätten ABC-Löscher einen Nachteil: Sofern sie mit Pulver gefüllt seien, sei eine komplette Innensanierung der Praxis fällig, da sich das Pulver überall verteile. Aber auch CO2-Löscher bergen ihre Risiken: Sie nehmen dem Feuer den Sauerstoff weg, kühlen aber nicht, das könne zum Problem werden, wenn der überhitzte PC Auslöser des Brandes war.

Haftungsrisiken ergeben sich aber auch bei Praxisumbauten: Werden Kabel in Kabelschächten neu verlegt, sollte der Praxisinhaber darauf achten, dass Brandschutzräume ordnungsgemäß abgedichtet werden, mahnte Weil. Sonst könne sich bei einem Brand der Rauch ungehindert in der Praxis verteilen. Handwerker, die ihre Arbeit ordentlich erledigen, würden einen Zertifikatsaufkleber an der gesicherten Stelle anbringen und damit die Haftung übernehmen.

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