Bremer Ärzte dürfen jetzt drei Jahre in Elternzeit

BREMEN (cben). Die Bremer KV hat eine verlängerte Elternzeit für Vertragsärzte und -psychotherapeuten eingeführt. Auf eine entsprechende Regelung verständigten sich Vorstand und Gleichstellungsausschuss der Körperschaft.

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Künftig können sich Vertragsärzte und -psychotherapeuten über einen Zeitraum von drei Jahren von einem Kollegen vertreten lassen, um sich der Betreuung ihres Kindes zu widmen. Bisher ist dies in der Regel auf Antrag im Rahmen der so genannten "genehmigungspflichtigen Vertretung" nur für sechs Monate möglich gewesen. "Danach mussten die Kolleginnen ihre Zulassung für die Dauer der Elternzeit zurückgeben," sagte Dr. Doris Börger vom Gleichstellungsausschuss der KV Bremen (KVHB), der die Initiative angeschoben hat.

Bremen hat nun die Dauer der genehmigungspflichtigen Vertretung für Eltern auf drei Jahre ausgedehnt. Der "familienfreundliche Beschluss soll die Niederlassung attraktiver machen," begründete die KVHB ihren Schritt. Bremen führt als erste KV die Elternzeit für Ärzte und Psychotherapeuten ein. "Das ist unser kleiner Beitrag, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erhöhen und eine Niederlassung für Ärztinnen und Ärzte mit Kinderwunsch attraktiver zu machen", begründet Günter Scherer, stellvertretender Vorsitzender der KVHB, die in Deutschland bisher einmalige Regelung. Angesichts des Gender-Wechsels in der Ärzteschaft sieht die KVHB akuten Handlungsbedarf. 60 Prozent der Berufseinsteiger in die Medizin sind inzwischen weiblich, bei den Studenten beträgt der Anteil bis zu 70 Prozent. Inzwischen ist der Anteil ambulant tätiger Ärztinnen in Bremen auf 38 Prozent gestiegen, so die Zahlen der KVHB aus 2009. Bei den Unter-Fünfzigjährigen liegt der Anteil sogar bei 46,3 Prozent. Im Bundesschnitt lag der Frauenanteil über alle Altersgruppen bei 35,1 Prozent. Die KVHB erwartet, dass die 50-Prozent-Schwelle in den kommenden Jahren überschritten werde. "Auf diese sich verändernden Rahmenbedingungen müssen wir reagieren", so Scherer.

Der Beschluss sieht vor, dass Mitglieder der KVHB sich in Anlehnung an die für Angestellte geltende Regelungen zur Elternzeit nach der Geburt eines Kindes für drei Jahre freistellen lassen können, wenn sie einen Kollegen finden, der die Vertretung übernimmt. Eine Verlängerung ist im Einzelfall auf Antrag möglich.

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