Ärzte müssen im Web nicht ihre Berufshaftpflicht nennen

HANNOVER (cben). Eine Ausnahme für Ärzte: Mediziner müssen auf ihrer Homepage nicht angeben, bei wem sie berufshaftpflichtversichert sind. Darauf weist Dr. Karsten Scholz hin, Justiziar der Ärztekammer Niedersachsen.

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Anlass für Scholz' Richtigstellung ist ein Vermerk der Deutschen Akademie für Akupunktur in München. Dort heißt es über die neue Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung vom 17. Mai 2010, die Ärzte seien "verpflichtet, auf ihrer Praxis-Homepage den Namen und die Adresse ihrer Berufshaftpflichtversicherung sowie den Geltungsbereich anzugeben, um sich unnötigen Ärger mit Abmahnungen zu ersparen". An sich wäre eine solche Regelung nicht unvernünftig, so Scholz zur "Ärzte Zeitung", "denn Patienten mit Schadenersatz-Forderungen könnten sich unter Umständen direkt an den Versicherer der Ärzte wenden".

Tatsächlich gelte aber diese Verordnung nur für Personen, welche Dienstleistungen erbringen, die in den Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie fallen (Paragraf 1 Absatz 1). "Gesundheitsdienstleistungen sind aus dem Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtline jedoch ausdrücklich ausgenommen worden", schreibt der Justiziar. Unter Umständen fürchten Ärzte ganz zu Unrecht, dass ihnen teure Abmahnungen ins Haus flattern. Außer Ärzten zählen auch eine Reihe anderer freier Berufe zu den Ausnahmen, etwa Notare.

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