Brandenburg gibt Quoten für freie Leistungen bekannt

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POTSDAM (reh). Brandenburgs Ärzte haben im ersten Quartal nicht nur ihre Regelleistungsvolumina (RLV) überschritten, auch für die freien Leistungen hat die KV nur quotierte Euro-Werte angesetzt. Wie eine Analyse der KV Brandenburg (KVBB) zeigt, haben die Hausärzte ihr RLV im Schnitt um ca. 12 Prozent und die Fachärzte im Schnitt um ca. 25 Prozent überschritten. Die das RLV überschreitenden Leistungen hat die KV im Honorarfonds der Hausärzte auf Basis eines Punktwerts von 1,2491 Cent und im Honorarfonds der Fachärzte auf Basis eines Punktwerts von 0,6073 Cent vergütet.

Da es bei einigen freien Leistungen im Vergleich zu 2008 zu einer Mengenausweitung gekommen sei, habe auch hier quotiert werden müssen, so die KVBB. Bei den Hausärzten betraf dies etwa die dringenden Besuche (GOP 01411, 01412, 01415), für die nur noch 85 Prozent der vorgesehenen Vergütung ausbezahlt wurden. Insgesamt stand den Hausärzten hierfür ein Honorarvolumen von 1,1 Millionen Euro zur Verfügung. Aber auch die Schmerztherapie (Abschnitt 30.7.1 EBM) und die Auswertung des Langzeit-EKG als Auftragsleistung (GOP 03241 und 04241) wurden mit der 85-Prozent-Quote belegt. Bei den Fachärzten gab es beispielsweise Quoten für die ambulante praxisklinische Betreuung und Nachsorge (85 Prozent), die Akupunktur gemäß Abschnitt 30.7.3 EBM (85 Prozent), aber auch für die dringenden Besuche (89,937 Prozent).

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