Geldsegen durch Finanzierungsprogramme

Ärzte, die in den Ausbau ihrer Praxis investieren wollen, sind nicht bedingungslos abhängig von ihrer Hausbank. Auch der Staat und die Länder bieten Alternativen.

Von Michael Vetter Veröffentlicht:
Bei der Suche nach Kreditgebern sind Praxischefs nicht ausschließlich auf die Hausbank angewiesen. Fördergeld kann helfen.

Bei der Suche nach Kreditgebern sind Praxischefs nicht ausschließlich auf die Hausbank angewiesen. Fördergeld kann helfen.

© K.-U. Häßler / fotolia.com

DORTMUND. Ärzte, die bei der anstehenden Kreditifinanzierung nach Optionen außerhalb der Hausbank suchen, können auch einen Blick riskieren auf andere Anbieter - zum Beispiel den Mikrofinanzfonds Deutschland.

Als "innovatives Förderinstrument" preist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales als Mitinitiator das Programm an, das neben Gründern auch jungen Unternehmen mit geringem Kapitalbedarf "Mikrokredite" bis zu 20 000 Euro bei kurzen Laufzeiten von bis zu drei Jahren anbietet. Finanziert werden ausschließlich unternehmerische Aktivitäten. Bei den Kreditsicherheiten handelt es sich - so wird das Produkt beworben - in der Regel um Referenzen aus dem persönlichen und geschäftlichen Umfeld des Kreditnehmers mit der Unterlegung durch "kleine Bürgschaften".

Kreditprogramme finden sich auch in den Ländern

Neben diesem Finanzprodukt, das in der Tat wohl nur ein Nischenprodukt sein kann, bietet vor allem nach wie vor die KfW-Mittelstandsbank mit ihren Standardprogrammen wie dem KfW-Startgeld, dem ERP-Kapital für Gründung, dem KfW-Unternehmerkredit oder dem ERP-Regionalförderprogramm eine beträchtliche Anzahl weiterer Kreditprogramme, die nahezu punktgenau auf den Finanzierungsbedarf der jeweiligen Praxis zugeschnitten werden können.

Des Weiteren gibt es auch eine ganze Reihe von Finanzierungsmöglichkeiten in den einzelnen Bundesländern. So können Ärzte beispielsweise in Nordrhein-Westfalen Investitions- und Betriebsmittelkredite erhalten, mit denen etwa die Praxisausstattung ebenso finanziert werden kann wie der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden. Darüber hinaus ist unter bestimmten Voraussetzungen auch die Übernahme von Bürgschaften für Maßnahmen wie Neuinvestitionen und Betriebsmitteln möglich.

Ein weiteres Beispiel ist der "Niedersachsen-Kredit", mit dem langfristige Investitionen in Niedersachsen ebenso abgesichert werden können wie Betriebsmittelfinanzierungen. Dazu zählen unter anderem auch Hilfen zum Ausgleich vorübergehender Liquiditätsengpässe.

Mit der etwas sperrigen Bezeichnung "Ausbildungsstellen-Existenzgründer-Programm" bietet Hessen neben Programmen zur Existenzförderung respektive -festigung interessierten Praxisinhabern monatliche Zuschüsse für Auszubildende. In Berlin gibt es das "Berlin Start"-Darlehen, das unter anderem dann zur Verfügung steht, wenn es sich bei den Antragstellern um Existenzgründer oder um bestehende Praxen bis zu drei Jahren nach ihrer Gründung handelt. Existenzgründer bilden ebenso wie bereits am Markt etablierte Praxisinhaber auch in Baden-Württemberg einen Schwerpunkt bei der Finanzierungsförderung mit Hilfe langfristiger Förderprogramme.

Eine andere Fördermöglichkeit besteht in Bayern durch die Bereitstellung von Krediten beispielsweise auch dann, wenn sich Praxisinhaber in Liquiditäts- oder Rentabilitätsschwierigkeiten befinden. Die Besicherung von Krediten und Avalen mit Hilfe von Bürgschaften zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln ist für Praxisinhaber ebenfalls in Thüringen möglich. Wie bei Bürgschaften in diesem Zusammenhang grundsätzlich üblich, müssen die vorhandenen Sicherheiten des Arztes ausgeschöpft oder in nicht ausreichendem Umfang vorhanden sein.

Zinssätze werden von involvierten Banken gesetzt

Die Zinssätze werden bei Förderkrediten grundsätzlich von Bankinstituten festgelegt. Dabei berücksichtigen sie die wirtschaftliche Bonität der jeweiligen Praxis sowie die zur Verfügung stehenden Kreditsicherheiten. Dabei gilt der Grundsatz: Je besser die wirtschaftlichen Verhältnisse der Praxis und je werthaltiger die gestellten Kreditsicherheiten sind, umso niedriger ist der individuelle Zinssatz. Da die Zinsfindung bei einer Vielzahl von Kreditprogrammen in dieser Form erfolgt, ist es für Praxisinhaber wichtig, die dazu üblichen einzelnen Schritte zu kennen:

  • Im ersten Schritt prüft die Bank die Bonität der Praxis vor allem an Hand der üblichen Unterlagen wie Jahresabschlüssen, betriebswirtschaftlichen Auswertungen oder Einnahme-Überschuss-Rechnungen. Auf dieser Grundlage schätzt sie etwa mit Hilfe von Ratingverfahren oder anderen Bewertungsmodellen ein, welches Risiko mit der Kreditvergabe an die Praxis verbunden ist. Darüber hinaus kommen weitere Faktoren hinzu, die nach Einschätzung der Bank die Zukunftsaussichten der Praxis beeinflussen. Im Ergebnis wird die Praxis in sieben Bonitätsklassen von "ausgezeichnet" bis "noch ausreichend" eingeordnet.
  • Im zweiten Schritt werden von der Bank die für den Kredit vorgesehenen Sicherheiten bewertet. Hierzu schätzt sie ein, welcher Kreditanteil durch zu erwartende Erlöse aus den Sicherheiten abgedeckt werden kann (Werthaltigkeit der Besicherung). Schließlich ordnet die Bank die Sicherheit in drei Besicherungsklassen ein.
  • Im letzten Schritt ermittelt die Bank durch die Kombination von Bonitäts- und Besicherungsklasse die Preisklasse des jeweiligen Förderkredits. Jede Preisklasse steht für einen maximalen Zinssatz, während der individuelle Zinssatz unterhalb oder auf diesem maximalen Zinssatz liegt.

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