Weihnachtsfeier: Zu viel Alkohol gefährdet den Versicherungsschutz
HAMBURG (reh). Die offizielle Weihnachtsfeier der Praxis steht eigentlich unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Unter den Versicherungsschutz falle auch der Heimweg der Mitarbeiter, erklärt die Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege (BGW).
Mit einer Ausnahme: Sei zu viel Alkohol im Spiel gewesen, erlösche der umfassende Schutz - sofern der Alkohol wesentliche Ursache des Unfalls ist.