TIPP DES TAGES

Einige Akten können jetzt in den Reißwolf

Veröffentlicht:

Das Jahr 2010 ist vorbei - damit können Ärzte wieder einige Unterlagen dem Reißwolf übergeben. Bei Buchungsbelegen, Jahresabschlüssen, Ein- und Ausgangsrechnungen sowie den meisten ärztlichen Behandlungsunterlagen greift aber eine zehnjährige Aufbewahrungsfrist.

Diese beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Beleg entstanden ist. Das heißt: Ärzte dürfen nun Unterlagen, die vor dem Jahr 2000 entstanden sind, vernichten. Bei Geschäftsbriefen beträgt die Aufbewahrungsfrist sechs Jahre.

In Ausnahmefällen wie einer anhängigen Betriebsprüfung müssen Unterlagen länger aufbewahrt werden. Unterlagen wie Miet- oder Gesellschaftsverträge sollten so lange archiviert bleiben, wie sie relevant sein können.

Mehr zum Thema

„ÄrzteTag“-Podcast

Wie Hausärzte Fortbildung jetzt „feiern“

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Stabile Erkrankung über sechs Monate

Erste Erfolge mit CAR-T-Zelltherapien gegen Glioblastom

Lesetipps
Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert