Hausarzt reicht Beschwerde gegen BMG ein

Hausarzt Dr. Siegfried Spernau bleibt dabei: Der Prüfparagraf 106 a muss weg. Jetzt hat er eine Untätigkeitsbeschwerde gegen das Bundesgesundheitsministerium eingereicht.

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"Würde das Prüfprofil von Tages- auf Quartalsprofile umgestellt, wäre bei dem vorgegebenen 8,5-Stunden Tag auch nichts gewonnen." Dr. Siegfried Spernau, Hausarzt in Neu-Isenburg

"Würde das Prüfprofil von Tages- auf Quartalsprofile umgestellt, wäre bei dem vorgegebenen 8,5-Stunden Tag auch nichts gewonnen." Dr. Siegfried Spernau, Hausarzt in Neu-Isenburg

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Von Monika Peichl

NEU-ISENBURG. Schon Ende 2007 sah das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gesetzgeberischen Änderungsbedarf beim Paragrafen 106 a Sozialgesetzbuch V, weil die Leistungen mit dem EBM ab 2008 weitgehend pauschaliert wurden.

Damit erscheine der gesetzlich geregelte Vorrang der Plausibilitätsprüfung nach Tagesprofilen nicht mehr sinnvoll, heißt es in einem Schreiben, mit dem das Ministerium Anfang dieses Jahres auf eine Anfrage des Petitionsausschusses geantwortet hat. Die Anfrage ausgelöst hatte Spernau, Allgemeinarzt in Neu-Isenburg, durch seine Petition gegen den Prüfparagrafen (wir berichteten).

Die Tagesprofile liefen ins Leere und müssten entsprechend dem neuen EBM durch Quartalsprofile ersetzt werden, so das Ministerium.

Voraussetzung dieser Überprüfung seien jedoch auch Ergebnisse einer von der KBV eingeleiteten Umfrage zu den Wirkungen der nach geltendem Recht durchgeführten Plausibilitätsprüfungen.

BMG und KBV wollen beide nicht zuständig sein

Die Ergebnisse stünden dem Ministerium bisher nicht zur Verfügung.

Die KBV wundert sich ein wenig über die Angaben des Ministeriums. Auf Anfrage teilt sie mit, dass sie sich mit dem GKV-Spitzenverband darauf verständigt habe, die Prüfrichtlinien auf Basis der Evaluation des EBM 2008 anzupassen.

Aus diesem Grund habe die KBV auf eine weitere Umfrage bei den KVen zum Thema Plausibilitätsprüfung verzichtet. "Dies ist dem Bundesgesundheitsministerium bekannt gewesen." Die Evaluation werde in einigen Wochen fertiggestellt sein und dann im Arbeitsausschuss des Bewertungsausschusses besprochen.

Aus Spernaus Sicht trägt das Ministerium die Verantwortung dafür, dass der Prüfparagraf unverändert gilt, obwohl es doch selbst schon Ende 2007 festgestellt habe, dass er untauglich sei.

Deshalb hat er am 8. Januar bei der Bundeskanzlerin, dem Bundestagspräsidium, dem Gesundheitsausschuss des Bundestages, dem GKV-Spitzenverband sowie der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main eine Untätigkeitsbeschwerde gegen das BMG eingereicht.

Darauf geantwortet hat bisher niemand. Spernau ist sich auch nicht sicher, ob er die richtigen Adressaten für eine Untätigkeitsbeschwerde angesprochen hat. Jedenfalls empört es ihn, dass ein Gesetz von einem Bundesministerium als untauglich bewertet wird und dennoch nichts geschieht.

Derweil muss sich der Hausarzt mit einer weiteren Honorarrückforderung der KV Hessen herumschlagen. Nach den rund 111.000 Euro für 2005 bis 2007 soll er für diesen Zeitraum nun weitere etwa 60.000 Euro zurückzahlen.

Dazu kommt eine Forderung von 8000 Euro für zu viele Physiotherapie-Leistungen. Wie berichtet, will Spernau sich auf dem Rechtsweg gegen die Forderungen wehren, obwohl ihm die geringen Erfolgsaussichten klar sind.

Staatsanwalt riet, den Rest des Quartals zu schließen

Würde das Prüfverfahren für den EBM 2008 von Tages- auf Quartalsprofile umgestellt, wäre nach Spernaus Meinung auch nichts gewonnen. Denn mit den Zeitvorgaben pro GKV-Patient und pro Chroniker kämen alle Hausärzte mit mehr als 1200 Scheinen pro Quartal unweigerlich über die Minutengesamtzahl hinaus, die ihnen auf Basis eines 8,5-Stunden-Tages und einer Fünf-Tage-Woche zugestanden werde, sagt er.

Ende 2010 habe er einen Staatsanwalt in Frankfurt am Main angerufen und ihm mitgeteilt, dass er sein Quartalsminutendeputat überschritten habe und damit wohl straffällig geworden sei. Der Staatsanwalt habe erwidert, dann müsse er eben seine Praxis für den Rest des Quartals schließen. Das kommt für Spernau, der "seit 30 Jahren ohne Beanstandungen" als Hausarzt für seine Patienten da ist, natürlich nicht in Frage.

Seinen Kollegen mit Praxen ab 1200 Scheinen rät er erneut, sie sollten am besten die Chroniker-Ziffer ganz weglassen. Stattdessen könnten sie mehr Patienten behandeln. Dann hätten sie zwar Abstaffelungen beim Honorar zu erwarten, würden aber nicht auffällig in der Plausiprüfung. Würde die Chroniker-Ziffer nicht mehr abgerechnet, so träfe das die Kassen, die entsprechend weniger aus dem Gesundheitsfonds erhielten.

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