Kooperation mit niedergelassenen Ärzten kompensiert dänischen Lockruf

Dänemark zieht Ärzte aus der Grenzregion an. Ein Klinikbetreiber in Flensburg setzt daher auf die Kooperation mit Praxen.

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FLENSBURG (di). Schnelle Durchlaufgeschwindigkeit bei Weiterbildungsassistenten und die vehemente Konkurrenz aus dem benachbarten Dänemark: Die Diakonissenanstalt Flensburg (Diako) hat beim ärztlichen Personal mit speziellen Problemen zu kämpfen.

Eines davon erklärt sich durch die Lage des Krankenhauses in der Grenzstadt. Deutsche Ärzte fahren von dort über die Grenze zu ihrem Arbeitsort an dänischen Kliniken, etwa in Sonderborg.

Nach Auskunft von Diako-Vorstand Karl-Heinz Vorwig hat sein Krankenhaus im vergangenen Jahr rund fünf Ärzte an das Nachbarland verloren. Er vermutet, dass deutsche Ärzte die Arbeitsbedingungen dort im Vergleich zu denen an deutschen Krankenhäusern als attraktiver einschätzen.

Gynäkologen drängt es schneller in die Niederlassung

Auf einer Fachtagung in Kiel berichtete Vorwig außerdem, dass Ärzte sich nach ihrer Facharztprüfung schneller niederlassen. Dies gelte besonders für den Fachbereich Gynäkologie. Seiner Vermutung nach stelle die Zahl der Dienste an den Kliniken im Vergleich mit der Niederlassung einen signifikanten Nachteil dar.

Um die Versorgung der Region rund um die Klinik sicherzustellen, ist nach Vorwigs Erfahrungen eine enge Kooperation mit den niedergelassenen Haus- und Fachärzten vor Ort unverzichtbar. Exemplarisch hierfür verwies Vorwig auf die gemeinsame Gerätenutzung bei der Herzkatheterversorgung und bei der radiologischen Versorgung mit MRT und CT.

Wichtig: Abstimmung mit den niedergelassenen Ärzten

"Patienten werden in vielen Fällen gemeinsam oder in Folge hochqualifiziert von niedergelassenen Ärzten und Krankenhausärzten diagnostiziert und therapiert. Niedergelassene, hoch spezialisierte Fachärzte arbeiten konsiliarisch im Krankenhaus", sagte Vorwig. Auch dieser enge Austausch begünstige die anschließende Niederlassung in der Region.

Zwar ist die Diako über Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und Paragraf 116 b SGB V auch in der ambulanten Versorgung engagiert, Vorwig legt dabei aber Wert auf Abstimmung mit den niedergelassenen Ärzten.

"Wir wildern nicht", betonte Vorwig. Die Genehmigungen nach Paragraf 116 b sind seiner Aussage nach überwiegend für die Onkologie erteilt worden. Die MVZ in den Orten Niebüll, Kappeln und Flensburg sollen der Unterstützung der fachärztlichen Versorgung in der Region durch Spezialisten dienen, für die hohe Nachfrage besteht.

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