Nordrhein: Weniger Regresse, mehr Einzelfallprüfungen

Wegen der Arzneirichtgrößen der letzten drei Jahre müssen sich Nordrheins Ärzte kaum Sorgen machen. Aber die Kassen drängen häufiger auf Einzelfallprüfungen.

DÜSSELDORF (iss). Für die Ärzte in der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNo) besteht nur noch eine geringe Regressgefahr bei Arzneimittelverordnungen. Deutlich häufiger sind allerdings die Einzelfallprüfungen auf Antrag der Krankenkassen. Das zeigt eine Auswertung der KVNo.

In der KVNo kommen rund 12.200 Ärzte auf mehr als 50 Verordnungen im Quartal. Für das Jahr 2008, für das die Richtgrößenprüfungen gerade abgeschlossen sind, haben nur 16 Ärzte einen Regressbescheid erhalten, berichtete KVNo-Vorstand Bernhard Brautmeier auf der KVNo-Vertreterversammlung in Düsseldorf. "Die durchschnittliche Regresssumme ist aber empfindlich hoch", sagte er. Die Ärzte mussten im Schnitt 23.943,22 Euro bezahlen.

Die Prüfgremien hatten für 2008 insgesamt 115 Verfahren wegen Überschreitung der Richtgröße um mehr als 25 Prozent eingeleitet. In 88 Fällen folgten nach der Stellungnahme der Ärzte keine Maßnahmen. Es gab acht Beratungsbescheide und drei Vergleiche. Zu den Heilmittel-Verordnungen wurden 87 Regressverfahren eingeleitet, 42 Ärzte erhielten einen Regressbescheid.

Er belief sich im Durchschnitt auf 22.786,52 Euro. Im Jahr 2009 haben nach Angaben Brautmeiers 49 Praxen die Arzneimittel-Richtgröße überschritten und 95 Praxen die Heilmittelrichtgröße. "Auch für 2009 müssen sich die allermeisten unserer Mitglieder keine Sorgen machen."

Anders sehe es bei den Einzelfallprüfungen aus. Hier verzeichnete die KVNo bei Arzneimitteln für 2010 insgesamt 936 Anträge. Sie führten zu 643 Regressbescheiden mit einer durchschnittlichen Höhe von 533,86 Euro. Im Bereich der Heilmittel mündeten von 162 Anträgen 126 in einem Regressbescheid mit einer durchschnittlichen Summe von 849,19 Euro.

Im ersten Quartal 2011 betrug die Zahl der Anträge 341 bei den Arzneimitteln, 67 bei den Heilmitteln. "Wir müssen darüber nachdenken, wie wir die Ärzte informieren und schützen können, damit sie nicht in diese Falle tappen", sagte Brautmeier.

Der Vorsitzende des nordrheinischen Hausärzteverbands Dr. Dirk Mecking berichtete über Probleme mit Kassen, die bei Heilmitteln einen "sonstigen Schaden" reklamierten. Häufig bestehe er darin, dass die Ärzte bei - indizierten - Folgeverordnungen lediglich ein falsches Kreuz gesetzt hätten.

Gegen den Vorwurf des sonstigen Schadens können Ärzte keinen Widerspruch einlegen, da nicht inhaltlich, sondern nur formal geprüft wird. Das Vorgehen der Kassen sei um so ärgerlicher, als die nordrheinischen Ärzte 2009 ihr Heilmittelbudget gar nicht ausgeschöpft hätten, sagte Mecking. "Das ist für die Kollegen im Alltagsgeschäft unerträglich."

Die meisten Anträge richteten sich gegen angeblich unzulässige Verordnungen, bestätigte Brautmeier. Aktiv ist dabei offensichtlich vor allem die Barmer GEK. "Wir haben der betreffenden Kasse die Unsinnigkeit ihres Vorgehens vor Augen geführt", sagte der KVNo-Vorstand.

Mehr zum Thema

„ÄrzteTag“-Podcast

Wie Hausärzte Fortbildung jetzt „feiern“

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Aktuelle Forschung

Das sind die Themen beim Deutschen Parkinsonkongress

Lesetipps
Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert