City BKK-Versicherte - jetzt noch schnell abrechnen!

Die Chipkarte der City BKK-Versicherten lässt sich ab sofort nicht mehr in der Praxissoftware einlesen. Doch die Abrechnung soll auch weiter über die KV laufen - jedenfalls noch für eine gewisse Zeit.

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Versichert in der City BKK? Die Patientin hat dennoch Anspruch auf Behandlung.

Versichert in der City BKK? Die Patientin hat dennoch Anspruch auf Behandlung.

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KÖLN (iss). Auch wenn Patienten mit einer ungültigen Versichertenkarte der geschlossenen City BKK in die Vertragsarztpraxis kommen, ändert sich am Abrechnungsprocedere nicht viel.

Eine Privatliquidation nach GOÄ ist nur in den Fällen möglich, in denen der Patient bis zum Ende des dritten Quartals keine Karte einer anderen Kasse vorlegt. Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNo) rät ihren Mitgliedern jedenfalls davon ab, den Patienten eine Privatrechnung auszustellen.

Denn in der Regel werden die Versicherten bis Ende des dritten Quartals eine neue Karte vorlegen. Dann müsse der Arzt die Leistungen ohnehin normal über die KV abrechnen.

Karte kann nicht mehr eingelesen werden

Fakt ist: Seit dem 1. Juli können die Versichertenkarten der vom Bundesversicherungsamt geschlossenen City BKK in den Praxen nicht mehr eingelesen werden. Die Praxissoftware sollte von allen Herstellen entsprechend aktualisiert worden sein. Die Ärzte sollen den betroffenen Versicherten empfehlen, sich sofort eine neue Kasse zu suchen, rät die KVNo.

Werden die Patienten nicht bis zum 14. Juli von sich aus aktiv, werden sie vom Arbeitgeber, der Rentenkasse oder der Arbeitsagentur automatisch einer Kasse zugewiesen.

Alte Versichertenkarte dient als Nachweis

Die alte Versichertenkarte dient weiterhin als Nachweis dafür, dass ein Versicherter Anspruch auf die Behandlung hat, auch wenn sie nicht mehr eingelesen werden kann. Auch bei Patienten ohne gültige Karte müssen die medizinischen Fachangestellten die Praxisgebühr erheben. Die Ärzte erbringen ihre Leistungen wie gehabt, so die KVNo.

Für Überweisungen und Verordnungen müssen sie die normalen GKV-Vordrucke verwenden und dort das Institutionskennzeichen der City BKK eintragen (IK108038012). Nur wenn sich der Arzt sicher ist, dass die Patientenstammdaten im Praxiscomputer auf aktuellem Stand sind, kann er sie für die Formulare übernehmen.

Unterschiedliche Angaben sind nötig

Sonst muss er die Angaben manuell eintragen. Neben dem Institutionskennzeichen sind das Name und Geburtsdatum des Versicherten, der Versichertenstatus, die Postleitzahl des Wohnorts und, wenn möglich, die bisherige Krankenversichertennummer.

Übrigens: Haben Vertragsärzte bei Versicherten der City BKK Leistungen aus vorherigen Quartalen noch nicht abgerechnet, können sie das nach Angaben der KVNo bis zum 2. September nachholen. Die Ärzte sollten dafür mit ihrer KV-Bezirksstelle Kontakt aufnehmen.

Lesen Sie dazu auch: City BKK-Mitarbeiter klagen gegen Kündigung Der Fall City BKK zwingt Versicherte zum Umdenken

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