So wird Impfen ein Erfolg

Ein aktives Impfmanagement hat auch wirtschaftliche Vorteile für Praxen. Denn die Impfleistungen laufen außerhalb der Budgets. Doch wie genau sieht so ein aktives Impfmanagement aus?

Rebekka HöhlVon Rebekka Höhl Veröffentlicht:
Praxisteams sollten Patienten regelmäßig dazu auffordern, ihren Impfpass mitzubringen.

Praxisteams sollten Patienten regelmäßig dazu auffordern, ihren Impfpass mitzubringen.

© pix4U / fotolia.com

DORTMUND. Die nahende Grippesaison ist der beste Aufhänger, um in der Praxis einmal wieder das eigene Impfmanagement zu überprüfen. Auch, weil es sich hier um eine Präventionsleistung handelt, die außerhalb der budgetierten Gesamtvergütung honoriert wird.

Wobei es darauf ankommt, erklärte die Berliner Allgemeinärztin Dr. Petra Sandow auf dem diesjährigen Bundeskongress des Verbands der medizinischen Fachberufe (VmF) in Dortmund.

Ein Verantwortlichen für das Projekt Impfen benötigt

Ganz am Anfang stehe die Organisation des Impfmanagements. Und bereits hier werde deutlich, welch wichtige Aufgabe den Medizinischen Fachangestellten (MFA) beim Thema Impfen zukomme.

Denn, so die Allgemeinärztin mit Schwerpunkt Infektiologie, es brauche einen im Team, der die Verantwortung für das Projekt Impfen übernehme.

Impfraster zu erst erstellen

Die zuständige MFA sollte zuerst ein Impfraster für die Praxis erstellen: Das heißt, sie ermittelt den Minimalbedarf an Impfstoffen - damit sich die Ausgaben für die Praxis in Grenzen halten - und sichert einen entsprechenden Bestand im Kühlschrank. Zu ihren Aufgaben gehört aber auch, den Impfstoffbezug über eine Apotheke zu regeln und gemeinsam mit der Praxisleitung eine Impfstrategie zu entwickeln.

Dabei rät Sandow jede Gelegenheit zu nutzen, um über Impfungen zu informieren. Doch bevor es an die Ansprache der Patienten geht, ist noch etwas wichtig: Die Praxis braucht einen festen Arbeitsablauf für die Dokumentation der Impfungen in der Patientenkartei. Denn dann lassen sich Patienten noch gezielter ansprechen.

Werben ist wichtig

Und auch beim Werben fürs Impfen kommt den MFA eine Schlüsselrolle zu. "Sie stehen hier an vorderster Front", sagte Sandow. Zum einen, weil der Arzt meist nicht die Zeit habe, die Patienten im Sprechzimmer noch aufs Impfen anzusprechen. Aber auch, weil die Patienten gerade die MFA gerne nach dem Sinn verschiedener Impfungen fragten.

Ein gutes Beispiel sei die Grippeimpfung. Hier wollten Patienten nicht selten wissen, ob die MFA denn auch geimpft sei und welche Vor- und Nachteile ihnen die Impfung bringe.

Um den Impfpass beten

Die beste Strategie für ein funktionierendes Impfmanagement ist laut Sandow, wenn schon am Empfang - insbesondere bei Risikopatienten - die MFA darum bittet, doch beim nächsten Besuch den Impfpass mitzubringen.

Zusätzlich könnten Informationsschriften, Plakate und wie jetzt in der anlaufenden Grippesaison entsprechende Praxis-Deko die Aufmerksamkeit der Patienten wecken.

Recall-System einsetzen

Wer eine gute Dokumentation in der Patientenkartei hat, der könne auch ein Recall-System einsetzen. Wobei Sandow darauf hinwies, mit unautorisierten Recall-Nachrichten, also solchen, zu denen der Patient nicht vorher sein Einverständnis gegeben hat, vorsichtig zu sein. Diese seien nur erlaubt, wenn der Patient neutral angeschrieben werde.

Also die Praxis allgemein darüber informiere, dass jetzt die Grippesaison angefangen habe. Es gebe nämlich Patienten, die dies rechtlich sehr genau nehmen würden. Sandow hatte einmal so einen Fall in der Praxis, wo sie ein Patient angezeigt habe. Letzlich sei nichts passiert, aber wer dies vorher beachte, könne sich eben Ärger ersparen.

Abrechnung außerhalb der budgetierten Gesamtvergütung

Für die Abrechnung der Impfleistung, die in jedem Fall außerhalb der budgetierten Gesamtvergütung honoriert werde und damit auch wirtschaftlich für die Praxen interessant sei, so Sandow, sei es unbedingt erforderlich, dass der Arzt den Impfpass unterzeichne.

Die Impfung sei zwar eine delegierbare Leistung - sofern sich der Arzt davon überzeugt habe, dass eine MFA die entsprechende Qualifikation besitze -, aber die Unterschrift eben nicht.

Aufklärung über nächste Auffrischimpfung

Außerdem gehöre zur Impfleistung, dass der Patient über den Nutzen, Nebenwirkungen und Verhaltensmaßnahmen nach der Impfung, etwa die nächste Auffrischimpfung, aufgeklärt werde.

Und woher kommt nun das Geld, das die Praxen mit den Impfungen verdienen? Bei den von der Stiko empfohlenen Standard-Impfungen könnten die Impfleistungen per Chipkarte abgerechnet werden, da hier die Kassen für die Kostenübernahme zuständig seien.

Meningokokken-Impfung im Blick haben

In einigen Regionen zähle auch die Meningokokken-Impfung zu den Standard-Impfungen, erklärte die Allgemeinärztin. Hier lohne es sich bei der zuständigen KV nachzufragen.

Denn sonst sind Meningokokken- wie auch FSME-Impfung eine Indikationsimpfung, die nur dann von den Krankenkassen bezahlt werden, wenn eine entsprechende Indikation bzw. entsprechendes Risiko für den Patienten vorliegt.

Reiseimpfungen müssen selbst bezahlt werden

Reiseimpfungen muss der Patient hingegen selbst zahlen. Allerdings übernehmen einige Kassen die Kosten. Wer seinen Patienten einen zusätzlichen Service bieten will, kann ihnen hier eine Liste mit Kassen zusammenstellen, die die Kosten tragen.

Infos hierzu gibt es etwa auf der Website des Centrums für Reisemedizin (CRM): www.crm.de/krankenkassen/index2.html.

Trotzdem gilt: Der Patient begleiche zunächst die Rechnung und hole sich das Geld dann via Kostenrückerstattung von seiner Kasse zurück, so Sandow. Bei Impfungen aufgrund von erhöhtem beruflichem Risiko müsse hingegen der jeweilige Arbeitgeber die Impfkosten tragen.

Über Sprechstundenbedarf bestellen

Bestellt werden die Impfstoffe übrigens über den Sprechstundenbedarf, dazu werde Vordruck 16 oder 16a ausgefüllt, sagte Sandow. Hier müsse Feld acht und/oder neun angekreuzt oder die Ziffer eingetragen werden. Und auf dem Rezept dürfe nichts anderes stehen.

Beim Bezug für den Grippeimpfstoff gebe es in diesem Jahr allerdings in jeder KV andere Regelungen, berichtete Sandow. Hier sollten die Praxen unbedingt bei ihrer KV nachfragen.

Lebendimpfstoffe direkt in die Praxis liefern lassen

Für Lebendimpfstoffe riet Sandow zudem, das Rezept direkt in eine Apotheke zu geben - so handhabe sie dies - und diese den Impfstoff in die Praxis liefern zu lassen. Denn hier müsse sichergestellt werden, dass die Kühlkette nicht unterbrochen werde, da die Lebendimpfstoffe thermolabil seien.

Und: Natürlich sollte die fürs Impfmanagement zuständige MFA regelmäßig das Verfallsdatum der in der Praxis gelagerten Impfstoffe überprüfen.

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