Folge 5
Ab 2013 geht es wieder um die Morbidität
NEU-ISENBURG (ger). Mit dem geplanten GKV-Versorgungsstrukturgesetz wird die Verpflichtung für Ärzte, nach den ambulanten Kodierrichtlinien zu kodieren, aufgehoben (Paragraf 295 SGB V).
Veröffentlicht:Die Koalition sieht das als Teil der Initiative zum Bürokratieabbau in Praxen. Vertragsärzte müssen dennoch weiter nach der jeweils geltenden Fassung der ICD-10 ihre Diagnosen kodieren.
Die kodierten Diagnosen fließen dann ein in die Berechnungen zur Entwicklung der Morbidität (Paragraf 87a Absatz 5, SGB V), die ab 2013 maßgeblich für die Höhe der Gesamtvergütung sein sollen. Wie dabei vorgegangen werden soll, wird auf KV-Ebene verhandelt, das Institut des Bewertungsausschusses legt die Berechnungen vor.
Eine vollständige Angabe der behandlungsrelevanten Diagnosen in der Abrechnung könnte sich daher in Zukunft positiv aufs Honorar auswirken.
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