Folge 5

Ab 2013 geht es wieder um die Morbidität

NEU-ISENBURG (ger). Mit dem geplanten GKV-Versorgungsstrukturgesetz wird die Verpflichtung für Ärzte, nach den ambulanten Kodierrichtlinien zu kodieren, aufgehoben (Paragraf 295 SGB V).

Veröffentlicht:

Die Koalition sieht das als Teil der Initiative zum Bürokratieabbau in Praxen. Vertragsärzte müssen dennoch weiter nach der jeweils geltenden Fassung der ICD-10 ihre Diagnosen kodieren.

Die kodierten Diagnosen fließen dann ein in die Berechnungen zur Entwicklung der Morbidität (Paragraf 87a Absatz 5, SGB V), die ab 2013 maßgeblich für die Höhe der Gesamtvergütung sein sollen. Wie dabei vorgegangen werden soll, wird auf KV-Ebene verhandelt, das Institut des Bewertungsausschusses legt die Berechnungen vor.

Eine vollständige Angabe der behandlungsrelevanten Diagnosen in der Abrechnung könnte sich daher in Zukunft positiv aufs Honorar auswirken.

Lesen Sie dazu auch: Honorarverteilung läuft künftig auf KV-Ebene Mehr Transparenz über das Honorar für Vertragsärzte Ab 2013 geht es wieder um die Morbidität

Mehr zum Thema

„ÄrzteTag“-Podcast

Wie Hausärzte Fortbildung jetzt „feiern“

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ulrike Elsner

© Rolf Schulten

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“