Weihnachtsfeier auch im Januar versichert

HAMBURG (maw). Praxischefs, die es terminlich nicht mehr schaffen, im Dezember die diesjährige Weihnachtsfeier für das Team abzuhalten, können die Festivität auch noch im Januar nachholen.

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Wie die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege mitteilt, gelte der Versicherungsschutz für alle Betriebsveranstaltungen, egal, wann sie stattfinden.

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