Tipps für die Arzthelferin

Das drohende Schwert der Korruption

Theresia Wölker

Veröffentlicht:

Nicht nur Vertragsärzte selbst, sondern auch das Praxispersonal ist vor Korruptionsvorwürfen nicht gefeit.

Da es sich bei Medizinischen Fachangestellten (MFA) in der Regel um nicht juristisch behaftete Arbeitskräfte handelt, stellt sich schnell die berechtigte Frage, wann man sich denn im Praxisalltag korrupt im strafrechtlichen Sinne verhält.

Ist es bereits die Bevorzugung eines Patienten bei der Terminvergabe, dürfen Geschenke von Pharmareferenten und/oder Patienten angenommen werden?

Wer sich ethisch einwandfrei verhalten möchte, hat es heute schwer. Praxisteams tun deshalb gut daran, die derzeitige Korruptionsdebatte in einer der nächsten Teambesprechungen zu thematisieren und die Praxisleitung um konkrete, rechtssichere Anweisungen, auch für Grenzfälle, zu bitten.

Eine schriftlich festgelegte "Interne Regelung" als verbindliche und generelle Weisung an alle Praxismitarbeiter im QM-Handbuch präzisiert die Transparenz und die Qualitätspolitik in den Geschäfts- und Außenbeziehungen der Praxis.

Sinnvoll kann es sein, einen Fachanwalt in die Praxis zu Schulungszwecken kommen zu lassen, der das gesamte Team im Hinblick auf mögliche Straftatbestände der Korruption beraten kann und auch die korrekten Vorgehensweisen kennt.

Fühlt sich eine MFA in einer Situation der versuchten Bestechung, so kann sie immer auch die Praxisleitung über Vorkommnisse informieren. Nur sollte nicht in jeder gut gemeinten Geste von Patienten wie auch Pharmavertretern gleich eine Korruptionsabsicht unterstellt werden.

Eines sollte aber auch klar sein: Steht die Staatsanwaltschaft mal vor der Praxistür, dann gilt nur der Leitsatz "ruhig Blut!". Wie der juristische Praxisalltag zeigt, stellen sich viele Vorwürfe von zum Beispiel Behandlungsfehlern im Laufe der staatsanwaltlichen Ermittlungen als gegenstandslos heraus.

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