Kartellrecht
Laborärzte legen Verhaltenskodex auf
FRANKFURT/MAIN. Das Bundeskartellamt hat einen Labor-Verhaltenskodex genehmigt, den der Verein Ärztliches Qualitätslabor (ÄQL) nach dem Vorbild der Arznei- und Medizinproduktehersteller erarbeitet hat.
Der Kodex soll den lauteren Wettbewerb fördern, aber auch dafür sorgen, dass sich die Laborärzte an die Vorschriften aus Arzt- und Sozialrecht halten. Im Mittelpunkt steht das Verbot von Zuwendungen an Zuweiser.
Für Konfliktfälle wurden eine Schlichtungs- und eine Schiedsstelle eingerichtet. Dem seit gut zehn Jahren bestehenden ÄQL gehören nach eigenen Angaben über 70 Mitglieder an, die rund 70 Prozent der ambulanten Labormedizin in Deutschland repräsentieren. Vorsitzender ist Dr. Sven Girgensohn von Bioscientia. (pei)