Anstellung im Trend

Aber wann lohnt‘s?

Die Motive, Kollegen einzustellen, sind unterschiedlich. Wer den Schritt wagt, sollte sich ihrer bewusst sein.

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NEU-ISENBURG. Die Anzahl der angestellten Ärzte in der ambulanten Versorgung ist seit zehn Jahren um das Zehnfache auf mehr als 27.000 gestiegen. Dabei wachsen die Zahlen in Praxen wie in MVZ. Die Weichen für die Anstellung eines Arztes in der Praxis wurden mit dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz aus dem Jahr 2007 gestellt. Es erlaubt Praxisinhabern die Anstellung von maximal drei vollzeitbeschäftigten Kollegen. Dafür muss der Praxisinhaber selbstverständlich zusätzliche Zulassungen erwerben.

Doch wann lohnt es sich für einen Vertragsarzt, einen Kollegen in Anstellung zu nehmen? "Das kommt auf die Motive des Praxisinhabers an, und die sind vielfältig: von der Schaffung persönlicher Freiräume und einer Arbeitsentlastung, über eine Expansion der Praxis und dadurch höhere Einnahmen bis hin zur Einleitung der Praxisabgabe", hat Georg Heßbrügge, Bereichsleiter Gesundheitsmärkte und -politik bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank), auf Anfrage erläutert.

Praxisstrategische Gründe: Ein angestellter Arzt generiert zusätzliche Einnahmen. Durch die Anstellung eines Kollegen kann der Inhaber das angebotene Leistungsspektrum um die Qualifikationen des Angestellten erweitern. Zusätzlich ist eine Verbesserung des Service für Patienten möglich, etwa durch Abend- oder Frühsprechstunden für Berufstätige. Auch in der Fläche kann die Praxis expandieren, etwa durch eine Zweigpraxis.

Entlastung des Praxisinhabers:Ein angestellter Arzt ermöglicht es dem Praxischef, bei Bedarf zeitweise oder auch dauerhaft, zum Beispiel aufgrund von familiären Verpflichtungen, die Tätigkeit in der Praxis zu reduzieren oder sich Freiräume für eine bessere Work-Life-Balance zu verschaffen.

Übergang in den Ruhestand: Die Anstellung eines Arztes kann auch ein strategisches Vorhaben in Richtung Ruhestand sein. Insbesondere im Hinblick auf die mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz verbundenen Änderungen im Nachbesetzungsverfahren ist die Anstellung eines Arztes ein Grund dafür, dass ein eingeleitetes Nachbesetzungsverfahren seitens des Zulassungsausschusses nicht abgelehnt werden darf. Voraussetzung: Die Anstellung des Arztes besteht seit mindestens drei Jahren.

Um die Anstellung eines Arztes für den Inhaber zu einem Erfolg zu machen, sind auch Anreize für den Angestellten wichtig. So ist es oft hilfreich, einen Teil der Bezahlung erfolgsabhängig zu gestalten, etwa über umsatzabhängige Prämien. Heßbrügge: "Erfolgsabhängige Gehaltskomponenten können dann auch Anreize für den Angestellten schaffen, auf längere Sicht als Partner in die Praxis einzusteigen - und sich dann ganz für die Freiberuflichkeit zu entscheiden." (ger)

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