Praxisgründung

Drei Konten verschaffen den Überblick

Egal ob Neugründung oder Praxisübernahme: Neben einem tragfähigen Businessplan sollten Existenzgründer vor allem an einen Liquiditätsplan denken. Dabei hat sich ein Drei- Stufen-Konzept etabliert.

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Drei Konten verschaffen den Überblick

© Stefan Balk / Fotolia

MÜNCHEN. Wer sich in eigener Praxis niederlässt, sollte nicht nur die Finanzierung im Blick haben – in Verbindung mit einem tragfähigen Businessplan. Eine große Rolle spielt auch eine genaue Liquiditätsplanung für die Praxis und ihren Inhaber, gerade in den ersten Jahren. Worauf es dabei ankommt, erörterten Experten zusammen mit jungen Medizinern vor Kurzem bei einer "Karrieresprechstunde" in München.

Die "Karrieresprechstunde" ist eine Fortbildungsreihe für Existenzgründer, die von der Deutschen Apotheker- und Ärztebank, der "Ärzte Zeitung" und der Steuer- und Rechtsberatungsgesellschaft ETL Advision veranstaltet wird.

Ärzte sollten sich drei Konten einrichten, erläuterte Stefan Seyler, Filialleiter der apoBank in München:

Ein Praxiskonto für alle Finanztransaktionen, die den Praxisbetrieb betreffen;

ein privates Konto für sämtliche Ausgaben der Lebensführung, das streng vom Praxiskonto zu trennen sei,

und ein Extra-Konto, das allein der Tilgung von Krediten sowie dem Ansparen der Beträge für die zu festen Terminen zu zahlenden Steuern gelte.

Mit diesem Modell funktioniere die Liquiditätssicherung für niedergelassene Ärzte normalerweise gut, so der Experte. Das Problem sei allerdings die Umsetzung. Seyler: "Viele Existenzgründer halten sich nicht daran."

Nicht vernachlässigen sollten Praxisgründer zudem die sogenannte Kontokorrentlinie. – Dahinter verbirgt sich der geduldete Überziehungszins des Kontos. – Diese sei bei Ärzten in eigener Praxis weit höher als bei angestellten Medizinern. Bei den Angestellten liege sie meist bei etwa drei Monatsgehältern, bei einem selbstständigen Unternehmer bei einem Monatsumsatz. Das könnten etwa bei einer Apotheke leicht 150.000 Euro sein, bei niedergelassenen Hausärzten etwas weniger.

Vorsicht mit dem Kontokorrentkredit

Dabei gibt es laut Seyler bei Investitionen einen Leitaspekt zu beachten: "Nutzungs- und Finanzierungsdauer sind aufeinander abzustimmen." Was nur kurzfristig genutzt wird, kann kurzfristig finanziert werden. Langfristig zu nutzende Geräte sollten aber langfristig finanziert werden. Diese aus dem Kontokorrent zu bezahlen, stelle eine klare Fehlfinanzierung dar, auch weil die Zinsen im Kontokorrent deutlich höher sind als bei Darlehen für eine Investition. Zudem könne auch die steuerliche Abschreibung für die Zinszahlung und die Tilgung genutzt werden.

Warum es so wichtig ist, auch ein Konto für Steuerzahlungen zu führen, verdeutlichte Steuerberaterin Claudia Weinhold von der zur ETL-Gruppe gehörenden BTU Treuhand GmbH in München: Häufig komme die erste Steuerzahlung einer neu gegründeten Praxis erst nach zwei bis drei Jahren auf den Inhaber zu – dann aber gleich für mehrere Jahre auf einmal. "Wer sich da vorher in Sicherheit wiegt und kein Geld zurücklegt, kann Probleme bekommen", so Weinhold.

Insgesamt – da waren sich die Experten einig – seien die wirtschaftlichen Risiken bei einer Niederlassung für Ärzte und Zahnärzte derzeit jedoch gering. Das gelte selbst dann, wenn es einmal einen nicht optimalen Investitionsschritt gibt. "Ab und zu brauchen Praxen eine Reanimation oder eine Kur. Aber die Ausfallquote für Kredite ist mit zwei von 1000 sehr gering", berichtete Seyler. Der Filialleiter empfahl, in Finanz-, Rechts- und anderen Fragen den Rat eines kompetenten Netzwerkes zu nutzen. Darüber hinaus sollten sich die Ärzte auch als Unternehmer sehen und sich betriebswirtschaftliche Basics aneignen, etwa in geeigneten Workshops, die speziell für Praxisgründer und für Praxisinhaber konzipiert werden. . (cmb/ger)

Das Format "Karrieresprechstunde" von apoBank, ETL Advision und "Ärzte Zeitung" wird deutschlandweit als Veranstaltungsreihe angeboten.

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