TRBA 250

Sicherheitskanülen sind nun für Praxen Pflicht

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NEU-ISENBURG.Seit April gilt eine neue Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege - kurz TRBA 250. Diese verlangt von Praxischefs einen besseren Schutz ihrer Mitarbeiter vor Nadelstichverletzungen.

Ganz neu sind die Forderungen, die die aktualisierte TRBA 250 an die Praxen stellt, zwar nicht. Denn bereits seit Ende Juli vergangenen Jahres (wir berichteten) ist die zugehörige neue Biostoffverordnung (BioStoffV) in Kraft.

Mit ihr wurde die EU-Nadelstichrichtlinie (2010/32/EU) in nationales Recht umgewandelt. Die TRBA ist für die Praxen jedoch das maßgebliche Dokument beim Schutz vor Nadelstichverletzungen. Die neue Regel greift die Änderungen in der BioStoffV nun auf.

Damit sind vorrangig solche Arbeitsverfahren und -mittel auszuwählen, die den Einsatz spitzer und scharfer medizinischer Instrumente überflüssig machen. Ist dies in einzelnen Bereichen nicht möglich, sind Arbeitsgeräte mit Sicherheitsmechanismen zu verwenden.

Unabhängig davon sind bei allen Tätigkeiten, bei denen durch mögliche Stichverletzungen eine Infektionsgefahr besteht, Sicherheitskanülen und Co nun Pflicht. (reh)

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