Neue Vorgaben

Dermatologen fürchten Aus für mykologisches Labor

Die neuen Qualitätssicherungsvorgaben der Laborrichtlinie könnten dazu führen, dass viele Dermatologen ihr mykologisches Labor aufgeben. Das bringt Dermatologen-Verbände auf die Barrikaden.

Julia FrischVon Julia Frisch Veröffentlicht:
Prüfender Blick in die Petrischale: Dermatologen müssen im mykologischen Labor neue Qualitätssicherungsvorgaben beachten.

Prüfender Blick in die Petrischale: Dermatologen müssen im mykologischen Labor neue Qualitätssicherungsvorgaben beachten.

© Ursa Studio / Fotolia.com

BERLIN. Seit Monaten schon versuchen Dermatologen-Verbände ihren Mitgliedern Mut zu machen, weiterhin mykologisch-labordiagnostisch zu arbeiten.

"Die Expertise auf diesem Gebiet liegt traditionell bei den Dermatologen. Es wäre schade, wenn dieses Teilgebiet der Dermatologie verloren geht", sagt Professor Pietro Nenoff, Dermatologe und Laborarzt aus Mölbis in Sachsen.

Anlass für die Aufgabe vieler mykologischer Labore in Hautarztpraxen könnten die neuen Qualitätssicherungsvorgaben in Teil B 3 der Laborrichtlinie der Bundesärztekammer (RiLiBäk) geben, für die zum 1. Juni 2015 die Übergangsfrist ausgelaufen ist.

Konkretisiert werden dort unter dem Titel "Direkter Nachweis und Charakterisierung von Infektionserregern" die Anforderungen an die interne und externe Qualitätssicherung.

Diese betreffen vor allem das mykologische Labor von Dermatologen. Für Hausärzte sind die Vorgaben im Teil B 3, da sie entsprechende Laborleistungen nicht erbringen, nicht relevant.

"Hälfte der Hautärzte weiter tätig"

"Aktueller Stand ist der, dass sich die niedergelassenen Hautärzte wegen der RiLiBäk entweder gegen die Fortführung der mykologischen Diagnostik in ihrer Praxis entscheiden, oder die Regelungen umsetzen und weiter mikroskopische und kulturelle Pilzdiagnostik betreiben", sagt Nenoff.

"Mein subjektiver Eindruck ist, dass etwas weniger als die Hälfte der Hautärzte weiterhin mykologisch-labordiagnostisch tätig ist."

Zum einem stören sich die Dermatologen daran, dass die Teilnahme an Ringversuchen nicht mehr nur freiwillig, sondern verpflichtend ist - und das nun zweimal im Jahr. Bei diesen Ringversuchen müssen die Hautärzte vier verschiedene Pilzstämme bestimmen.

Ob solche Tests zweimal pro Jahr wirklich notwendig sind, "das ist schon die Frage", so Nenoff.

Zudem befürchten die Hautärzte, dass exotische Dermatophyten abgefragt werden könnten, die in der Hautarztpraxis überhaupt nicht relevant sind. Wer die Ringversuche nicht besteht, könnte die Berechtigung zur Abrechnung verlieren, mutmaßt Nenoff.

"Man weiß ja nicht, wie die Kassenärztlichen Vereinigungen da vorgehen."

Als interne Qualitätskontrollen sind nun die Sterilitäts-, Wachstums- und Sichtkontrolle der Nährmedien sowie Konsensus-Trainings von Mitarbeitern vorgeschrieben. Dies alles muss auch dokumentiert werden.

Ob die Einhaltung der Vorgaben überprüft wird und wenn ja durch wen, ist von Land zu Land offenbar unterschiedlich und teilweise auch noch nicht geklärt.

Ruf nach Patientenschutz

Der Berufsverband der Laborärzte forderte deshalb unlängst die Selbstverwaltung, Politik und Länderbehörden auf, auch den einheitlichen Vollzug der Qualitätsstandards zu gewährleisten.

"Nur bei einheitlichen Standards ist der Patientenschutz sicherzustellen", hieß es in einer Mitteilung. Die Vorgaben der RiliBäk müssen im Übrigen sowohl bei der vertrags- als auch bei der privatärztlichen Leistungserbringung eingehalten werden.

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