Sonntag, 12. Februar 2012
Ärzte Zeitung online, 02.07.2009

Freibetrag für Alleinerziehende verfassungsgemäß

KARLSRUHE (dpa). Der zusätzliche Steuerfreibetrag für Alleinerziehende ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht wies mit einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss die Beschwerde eines verheirateten Vaters ab. Der Kläger sah den besonderen Schutz der Ehe verletzt, weil der Freibetrag von gut 1300 Euro nur für unverheiratete alleinerziehende Mütter oder Väter reserviert ist.

Die Karlsruher Richter haben jedoch keine Bedenken: Mit der seit 2004 geltenden Vorschrift sollten die höheren Kosten für den Elternteil abgegolten werden, der allein die Verantwortung für die Kinder trage, heißt es in der Entscheidung.

Der Freibetrag war an die Stelle einer früheren Steuerentlastung getreten, von der neben den Alleinerziehenden auch unverheiratete Eltern profitiert hatten, nicht aber verheiratete Paare. Die Verfassungsrichter hatten die Regelung Anfang 1999 für verfassungswidrig erklärt, weil dadurch der besondere Schutz der Ehe verletzt sei. Zugleich setzten die Richter damals einen großzügigen Freibetrag für Familien durch.

Nach den Worten einer Kammer des Zweiten Senats ist die damals beanstandete Besserstellung unverheirateter Paare durch die Neuregelung beseitigt worden. Die Vorschrift von 2004 gelte - anders als die Vorgängerregelung - nur für "echte" Alleinerziehende, die nicht mit einem Partner zusammenlebten. Aus Sicht des Gerichts ist es nachvollziehbar, dass Alleinerziehende höhere Kosten haben, etwa beim täglichen Einkauf oder für die Kinderbetreuung. Eine zweite Beschwerde wiesen die Richter als unzulässig ab.

Az: 2 BvR 310/07 und 2240/04 - Beschluss von 22. Mai 2009

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