Bach-Prozess: Richter soll befangen sein

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HANNOVER (cben). Der Schwurgerichtsprozess um die Hannoveraner Internistin Mechthild Bach, die wegen achtfachen Totschlags angeklagt ist, spitzt sich zu. Die beiden Verteidiger Bachs haben einen Befangenheitsantrag gegen Frank Bürger gestellt, einen der drei Richter des Verfahrens.

Zur Begründung legten sie eine eidesstattliche Aussage der Ex-Frau Bürgers vor. In einem Telefonat im Frühling 2007 habe Bürger seiner Frau gesagt, dass er Bach in den acht zu verhandelnden Fällen für schuldig halte. Sie habe die Patienten "totgespritzt". Laut Bundesgerichtshof sei Befangenheit schon dann gegeben, wenn der Richter bereits vor dem Verfahren von der Schuld des Angeklagten überzeugt sei, argumentieren nun die Anwälte. Bis zum nächsten Verhandlungstermin am 21. April will das Gericht über den Antrag entscheiden. Die 58-jährige Internistin Mechthild Bach ist angeklagt, acht ihrer Patienten mit überhöhten Dosierungen von Morphium und Diazepam getötet zu haben.

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