Anklage erhoben wegen Todesfall bei Kosmetikerin

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PADERBORN (dpa). Nach dem Tod einer 29-jährigen Frau bei einer Schönheitsbehandlung hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die Inhaberin eines Kosmetikstudios erhoben. Der Vorwurf laute auf Körperverletzung mit Todesfolge und Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz, teilte die Staatsanwaltschaft Paderborn mit.

Die 43-Jährige soll der Kundin Mitte Januar vor der Haarentfernung mehrere Betäubungsspritzen gegeben haben. Die 29-Jährige erlitt einen Herz-Kreislauf-Stillstand mit Sauerstoffmangel im Gehirn. Sie starb im Krankenhaus an einer massiven Hirnschädigung.

Laut Ermittlungen ist nicht sicher festzustellen, ob die 29-Jährige der Lokalanästhesie zugestimmt hatte. Selbst dann wäre aber nach der Auffassung der Staatsanwaltschaft die Narkose mittels Injektion nicht gerechtfertigt. Dies sei Ärzten und Heilpraktikern vorbehalten.

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