Beweispflicht beim Autokäufer
FRANKFURT AM MAIN (dpa). Wenn kurze Zeit nach einem Autokauf technische Mängel auftreten, muss der Käufer beweisen, dass ihm keine Bedienungsfehler unterlaufen sind.
Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt hervor. Nach Ansicht des OLG habe der Kläger im konkreten Fall nicht beweisen können, dass bereits beim Kauf seines gebrauchten Autos die Kupplung Probleme aufwies. Dies hatte er moniert und wollte den Vertrag des Autokaufs nach vier Monaten rückgängig machen.
Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt, Az.: 13 U 164/06