Haftstrafe für Ärztin nach Infusionsfehler

HAMBURG (dpa). Nach dem Tod eines Vierjährigen in einem Hamburger Kinderkrankenhaus hat das Amtsgericht Wandsbek eine Ärztin wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt.

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Ein chirurgischer Routineeingriff führte für den vier Jahre alten Jungen zum Tod. Das Kind starb an einer zu hoch dosierten Zuckerlösung - das war vor knapp zwei Jahren. Die 49 Jahre alte Ärztin habe ihren Kunstfehler verschwiegen, in der Hoffnung, dass alles gut gehe, sagte der Richter bei der Urteilsbegründung.

Ihren Kollegen gegenüber hatte die Medizinerin die Glukose-Infusion verschwiegen. Wegen einer Vorhautverengung war der kleine Patient zur ambulanten Operation in das Krankenhaus gebracht worden. Nach dem Eingriff war der Junge schläfrig, erbrach sich und fieberte.

Weil der Vierjährige einen Tag lang nichts gegessen hatte, verordnete ihm die Ärztin eine Zuckerlösung. 500 Milliliter 40-prozentiger Glukoselösung flossen in den Jungen - "eine extreme, geradezu irrwitzige Infusion", aus seiner Sicht ein Todesurteil, sagte ein Rechtsmediziner vor Gericht. Wenige Tage später war der Junge an den Folgen einer Hirnschwellung gestorben.

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