Therapeuten richtig vergütet

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KASSEL (mwo). Das Bundessozialgericht (BSG) hat gestern die Grundsätze der Psychotherapeutenvergütung bestätigt und den Betriebskostensatz von 40 634 Euro gebilligt.

Dieser müsse aber regelmäßig angepasst werden. Für probatorische Sitzungen setzte es einen Mindestpunktwert von 2,56 Cent fest. Die Vergütung für 2000 und 2001 muss der Bewertungsausschuss nach oben korrigieren.

Urteil des Bundessozialgerichts, Az.: B 6 KA 8/07 R und weitere

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