Eltern müssen für Depot des Kindes Steuern zahlen

NEUSTADT (dpa). Eltern müssen Kapitaleinkünfte vom Konto eines volljährigen Kindes versteuern, wenn sie über das Konto verfügen können, so das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil.

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Die Richter wiesen die Klage eines Elternpaares ab, dem das Finanzamt die mit dem Konto der volljährigen Tochter erzielten Kapitalerträge zugerechnet hatte. Die Eltern hatten über die Konten ihrer Kinder von 1993 bis 1998 Wertpapiergeschäfte getätigt. Die Erträge wurden in Absprache mit dem Finanzamt den Eltern zugerechnet, die eine Verfügungsberechtigung für die Konten besaßen.

1999 erklärten die Eltern, ihre Kontovollmacht sei widerrufen worden, deshalb müssten die mit dem Konto der Tochter erzielten Kapitaleinkünfte nun dieser selbst zugerechnet werden. Das Finanzamt glaubte ihnen nicht und rechnete die auf 14 500 Mark geschätzten Erträge den Eltern zu. In der Urteilsbegründung heißt es, aus einer Bankbescheinigung gehe hervor, dass die Eltern eine Vollmacht für das Konto gehabt hätten.

Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz, Az.: 5 K 2200/05

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