Gläubiger greifen auch auf Geld im Ausland zu
NEU-ISENBURG (ava). Wenn Ärzte Teile ihres Vermögens ins Ausland schaffen und es zusätzlich an Kinder und Enkel verschenken, um es im Falle einer Praxisinsolvenz in Sicherheit zu schaffen, sind sie damit nicht vor dem Zugriff deutscher Insolvenzverwalter geschützt. Das Landgericht Düsseldorf hat dieser Tage zwei Klägern Recht gegeben, die gegen die Tochter und den Enkel einer Schuldnerin geklagt haben. Beide waren vor mehr als zehn Jahren von der Schuldnerin bei einer Geldanlage mit dem Versprechen hoher Renditen und absoluter Sicherheit geködert worden. Sie hatten das Geld komplett verloren. Daraus ergab sich ein Schadenersatzanspruch, den die Geschädigten bisher nicht durchsetzen konnten. Die Schuldnerin hatte den großen Teil ihres Vermögens in französische Immobilien investiert, die sie dann an ihre Tochter und an ihren Enkel übertrug. Das Landgericht Düsseldorf entschied nun, dass die Tochter und der Enkel die Zwangsvollstreckung der geschenkten Grundstücke in Frankreich dulden müssen (Az.: 10 O 13/08).