Frist gilt auch bei Amts-Phobie
NEUSTADT / WEINSTRAßE (dpa). Auch bei einer Phobie vor amtlichen Schreiben dürfen Fristen nicht versäumt werden.
Das hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in einem Urteil zum Kindergeld klargestellt. Eine Mutter hatte ein Fristversäumnis vergeblich damit begründet, dass Amtsschreiben bei ihr Angstzustände auslösten.
Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz, Az.: 1 K 2525/07