Auch Arzt mit alter Schüssel braucht Plakette

Die Zahl der Städte mit Umweltzonen nimmt zu. Am 1. Oktober kommen zehn große Städte dazu. Autofahrer, die ohne Plakette weiterfahren wollen, haben schlechte Karten.

Von Wolfgang Büser Veröffentlicht:
Immer mehr Autofahrer müssen solche Plaketten haben, wenn sie in Innenstädte fahren wollen.

Immer mehr Autofahrer müssen solche Plaketten haben, wenn sie in Innenstädte fahren wollen.

© Foto: dpa

In mehreren Großstädten Deutschlands gelten inzwischen so genannte Umweltzonen, in denen Autos zur Verminderung der Feinstaubbelastung nur noch mit Plaketten bestimmter Farbe aufkreuzen dürfen. Zum 1. Oktober dieses Jahres kommen einige weitere Großstädte dazu, unter anderen Frankfurt und München. Nicht verwunderlich, dass es viele Autobesitzer gibt, die davon nichts wissen wollen. Oder die gar keine Möglichkeit haben, in die gekennzeichneten Zonen zu fahren, weil sie für ihren Pkw beim besten Willen keinen Nachrüstkatalysator bekommen können.

Kein Wunder auch, dass bereits die Verwaltungsgerichte eingeschaltet wurden, weil die Straßenverkehrsbehörden keine Ausnahmegenehmigungen erteilt haben. Vier Entscheidungen - sämtlich aus Berlin, wo seit Januar 2008 "Fahrverbot" für bestimmte Wagen zu beachten ist - wurden bereits getroffen. Bei der Vielzahl der Möglichkeiten, sich zu wehren, werden viele weitere folgen.

Richter sah beim Arzt keine Bedrohung der Existenz

So begehrte ein Bundesbahndirektor die Befreiung von der Plakettenpflicht, weil er die 900 Euro für die Umrüstung seines VW Transporters T3 nicht aufbringen könne. Das Berliner Verwaltungsgericht übersetzte seinen Antrag in "nicht aufbringen wollen" und wies ihn ab. (Az.: 10 A 23/08) Ein leitender Oberarzt kann für seinen Citroën Aura ZX keinen Nachrüstsatz mehr bekommen. Die daraufhin beantragte Sondergenehmigung wurde ihm dennoch verweigert.

Er sei nämlich finanziell durchaus in der Lage, seinen alten Wagen abzuschaffen und sich ein neues (gegebenenfalls gebrauchtes) Fahrzeug zuzulegen. Die Ausnahmeerlaubnis hätte er nur erwarten können, wenn er durch einen Neukauf "in seiner Existenz bedroht" wäre. Da aber auch seine Frau berufstätig sei, fragte sich das Gericht in seinem Fall vielmehr, ob "der Antrag ernst gemeint" sei. (Az.: 10 A 31/08)

Mit dem Argument der Unzumutbarkeit und Existenzgefährdung wartete eine Architektin auf, die für ihren Suzuki Super Carry keinen Nachrüstsatz erstehen konnte, weil es ihn nicht gibt. Obwohl sie eine Einkommensbescheinigung von der Steuerberaterin über nur 9500 Euro im Jahr vorlegte, verneinte das Berliner Verwaltungsgericht, dass ein Notstand vorliege. (Az: 10 A 16/08)

Auch ohne im Besitz eines Autos zu sein, wollte ein Berliner Innenstadtbewohner eine Befreiung von der Plakettenpflicht erreichen - "für alle Fälle". Die Richter wussten mit dem Antrag nicht viel anzufangen und wiesen ihn ab. (Az.: 10 A 2/08)

Umweltzonen in deutschen Städten

Etablierte Umweltzonen:

Berlin, Hannover, Köln, Dortmund (Brackeler Straße, 300 Meter), Ilsfeld, Leonberg, Ludwigsburg, Mannheim, Reutlingen, Schwäbisch-Gmünd, Stuttgart, Tübingen, Pleidelsheim und Regensburg.

Umweltzonen in Planung:

1. Oktober 2008: Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Essen, Frankfurt/Main, Gelsenkirchen, München, Oberhausen, Recklinghausen.

1. Januar 2009: Herrenberg, Karlsruhe, Nürnberg, Pforzheim, Bremen, Augsburg

1.1.2010: Dresden, Freiburg, Heidelberg, Mühlacker

Datum offen: Braunschweig, Darmstadt, Düsseldorf, Gera, Jena, Leipzig, Magdeburg, Neu-Ulm, Pfinztal, Ruhrgebiet-Großumweltzone, Ulm

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