Alle Verträge für Unfallversicherung sind offenzulegen

FRANKFURT AM MAIN (dpa). Wenn einer Versicherung weitere Verträge mit anderen Unfallversicherungen verschwiegen werden, kann das den Versicherungsschutz kosten.

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Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt. Das Gericht gab der Zahlungsklage einer Unfallversicherung gegen einen Versicherten statt. Die Versicherung hatte an den Mann nach einem Unfall rund 122 000 Euro ausgezahlt. In der Schadensanzeige hatte dieser aber die Frage, ob noch weitere Unfallversicherungen bestehen, wahrheitswidrig verneint.

Der Mann argumentierte, die falsche Antwort sei irrelevant, da die Versicherung unabhängig von den anderen Verträgen zur Zahlung verpflichtet sei. Das OLG räumte dies zwar ein, es meinte jedoch, dass die Versicherung ein berechtigtes Interesse an einer wahrheitsgemäßen Antwort habe. Denn beim Abschluss mehrerer Versicherungen könne nicht ausgeschlossen werden, dass der Versicherte bewusst einen Unfall herbeiführe.

Az.: 14 U 26/06

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