Ein Auto ist keine Waffe

KARLSRUHE (dpa). Ein Auto ist keine Waffe - wenigstens nicht im Sinne des Strafrechts. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschieden.

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In dem Fall ging es um den missglückten Versuch von Dresdner Polizisten, einen betrunkenen Autofahrer dingfest zu machen. Als sich ein Beamter ins Fahrzeug beugte, um den Zündschlüssel abzuziehen, fuhr der Mann mit Vollgas rückwärts und riss den Beamten mit sich.

Das Manöver endete zwar ohne Verletzungen, doch wurde der Fahrer unter anderem wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Das Landgericht Dresden erkannte sogar auf einen besonders schweren Fall, weil der Täter eine Waffe - nämlich das Auto - mit sich geführt habe.

Die Karlsruher Richter gaben der Verfassungsbeschwerde des Autofahrers statt. Ein Wagen sei keine Waffe, weil es typischerweise nicht zur Bekämpfung von Menschen oder zur Zerstörung von Sachen eingesetzt werde.

Az.: 2 BvR 2238/07

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