Handy darf im Auto auch nicht als Navi benutzt werden
KÖLN (dpa). Autofahrer dürfen ihr Handy während der Fahrt auch nicht zur Navigation in die Hand nehmen. Das hat das Oberlandesgericht in Köln entschieden, worauf die ARAG-Rechtsschutzversicherung hinweist. Der Gesetzgeber habe praktisch jegliche Nutzung am Steuer verboten, dazu zähle auch der Einsatz zur Navigation, befanden die Richter.
Im vorliegenden Fall war ein Autofahrer mit Handy in der Hand erwischt worden. Er hatte argumentiert, er habe nur die Navigationsfunktion benutzt, schließlich seien Navigationsgeräte auch erlaubt.
Az.: 81 Ss-OWi 49/08