Kein Anspruch auf Bonus bei eigener Kündigung
MAINZ (dpa). Ein Mitarbeiter hat keinen Anspruch auf eine Bonuszahlung, wenn er von sich aus gekündigt hat.
Das geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz hervor. Nur wenn es sich bei dem Bonus um ein echtes Gehalt handele, habe der Mitarbeiter Anspruch darauf.
Az.: 11 Sa 87/08