TIPP DES TAGES
Kindergeld durch Rückmeldegebühren
Studiert der Nachwuchs noch? Dann mindern Semesterbeiträge und Rückmeldegebühren die Einkünfte der Kinder. Die Folge: Eltern kann das den Anspruch auf das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag sichern, wenn das Einkommen von Sohn oder Tochter entsprechend niedrig ist.
So sieht es das Finanzgericht Düsseldorf (Az.: 9 K 4245/07Kg). Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das letzte Wort hat der Bundesfinanzhof (dortiges Aktenzeichen: III R 38/08). Wer wegen des Urteils seinen Steuerbescheid offen halten will, muss unter Verweis auf das FG- und das BFH-Aktenzeichen Einspruch einlegen!