Broelschs Anwälte kritisieren Anklageschrift

ESSEN (juk). Die Vorwürfe, die die Staatsanwaltschaft in einer Anklageschrift gegen den Transplantationsmediziner Professor Christoph Broelsch von der Uniklinik Essen erhebt, halten dessen Verteidiger für unberechtigt.

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Die Staatsanwaltschaft hat, wie sie gestern mitteilte, Anklage gegen den Chirurgen erhoben unter anderem wegen Verdachts der räuberischen Erpressung, der Vorteilsnahme und der gewerbsmäßigen Bestechlichkeit. So soll Broelsch gegenüber Patienten den Eindruck erweckt haben, dass nur nach Zahlung einer Spende eine zeitnahe Behandlung möglich sei.

Die Vorwürfe entbehrten jeder Grundlage und basierten auf einer fehlerhaften Bewertung der Ermittlungsergebnisse, heißt es in einer Presseerklärung der Rechtsanwälte Professor Rainer Hamm und Jürgen Pauly. Die Staatsanwaltschaft unternehme den Versuch, die Verdienste und die Lebensleistung eines weltweit angesehenen Chirurgen zu kriminalisieren. Die von Broelsch "praktizierte Einwerbung von Spenden kam der Forschung und damit letztlich der Versorgung der Patienten zugute und darf nicht mit Korruption und Erpressung verglichen oder gleichgesetzt werden", so die Anwälte. Zu keinem Zeitpunkt habe Broelsch Patienten oder ihre Angehörigen bedroht oder die Vornahme einer medizinisch notwendigen Behandlung von einer Zahlung abhängig gemacht.

Broelsch ist derzeit von der Uniklinik Essen suspendiert (wir berichteten).

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