Hundehalter haften auch für angekettete Tiere
COBURG (dpa). Hundehalter können für Bisse ihrer Tiere auch dann haftbar gemacht werden, wenn die Vierbeiner bei der Attacke angekettet waren.
Allerdings müsse die Aggressivität des Hundes von früheren Vorfällen her bekannt sein, hieß es in einem Urteil des Landgerichts Coburg. Im konkreten Fall muss die Besitzerin eines Hundes 1500 Euro Schmerzensgeld zahlen.
AZ 11 O 660/07