Regeln für Absprachen in Strafverfahren vorgelegt
BERLIN (dpa). Absprachen in Strafverfahren sollen laut einem Gesetzesentwurf geregelt werden. Nach dem Entwurf sind Absprachen nur über das Strafmaß möglich, das sich an der Schuld des Angeklagten orientieren muss. Ausgeschlossen von der Verständigung ist der Schuldspruch. Eine Verständigung kann nur in öffentlicher Hauptverhandlung vereinbart werden. Ein Verzicht auf Rechtsmittel ist unzulässig.