Privater Streit ist kein Arbeitsunfall
DARMSTADT (dpa). Wird ein Türsteher bei einem privaten Streit in einiger Entfernung von seinem Arbeitsplatz getötet, ist das kein Arbeitsunfall. Die Berufsgenossenschaft müsse deshalb keine Entschädigung an die Witwe des Opfers zahlen, entschied das Hessische Landessozialgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil.
Az.: L 3 U 15/06