Mietern maroder Häuser darf gekündigt werden
KARLSRUHE (dpa). Eigentümer maroder Mietshäuser dürfen wegen eines geplanten Abrisses ihren Mietern kündigen, wenn eine Sanierung wirtschaftlich sinnlos wäre.
Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzverfahren klargestellt. Er wies die Kündigungsschutzklagen dreier Mieter eines Altbaus in vornehmer Heidelberger Lage ab. Eine Immobilienfirma hatte das fast 100 Jahre alte Gebäude gekauft, um an dessen Stelle einen Neubau zu errichten.