Unterhaltsrente ist steuerfrei
MÜNCHEN (mwo). Eine Unterhaltsrente nach einem Kunstfehler ist kein zu versteuerndes Einkommen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München entschieden. Mit dem jetzt schriftlich veröffentlichten Urteil gab der Bundesfinanhof der Klage einer Witwe aus Rheinland-Pfalz statt.
Der Ehemann der Frau war 1998 an den Folgen eines ärztlichen Fehlers gestorben. Die Versicherung des Arztes zahlte der Frau eine Schadenersatzrente von monatlich gut 1000 Euro. Das Finanzamt wollte den darin enthaltenen Unterhaltsanteil von 665 Euro versteuern.
Anders sahen dies jedoch die obersten Finanzrichter. Die Rente bleibt insgesamt steuerfrei. Denn sie ersetze kein steuerbares Einkommen, sondern den fiktiven Unterhalt des verstorbenen Ehemannes, heißt es in der Begründung des BFH- Urteils.
Urteil des Bundesfinanzhofs, Az.: X R 31/07