Steuererklärung: Nachzügler trifft die Schätzung
HAMBURG (bü). Hat ein Steuerzahler seine Steuererklärungen jahrelang wesentlich zu spät eingereicht und schließlich das Finanzamt dazu veranlasst, die Einkünfte zu schätzen, hat er unter Umständen die Gerichtskosten für den Rechtsstreit mit dem Finanzamt zu tragen. Nämlich dann, wenn er während des von ihm angestrengten Verfahrens vor dem Finanzgericht seine Steuererklärung nachreicht.
Und dies laut einem Urteil des Finanzgerichts Hamburg selbst dann, wenn sich aus der Erklärung ergibt, dass die Schätzung zu hoch war (im verhandelten Fall um 100 Prozent) und vom Finanzamt zurückgenommen werden muss. Das Finanzgericht Hamburg sah in der Schätzung auch keine unverhältnismäßig überhöhte Forderung.
Az.: 8 K 44/08