"Prämie" als Zusatzbeitrag ist unzulässig

SCHLESWIG (mwo). Krankenkassen dürfen "Prämien" nur an ihre Mitglieder auszahlen, nicht aber von den Versicherten verlangen. Zusatzbeiträge sind nicht gewollt und nicht gemeint, wie das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht (LSG) in Schleswig klargestellt hat.

Veröffentlicht:
Das LSG hat entschieden: "Prämien" sind als Zusatzbeiträge unzulässig.

Das LSG hat entschieden: "Prämien" sind als Zusatzbeiträge unzulässig.

© Foto: BKwww.fotolia.de

Die klagende Betriebskrankenkasse (BKK) wollte einen neuen Wahltarif für die integrierte Versorgung einführen. Der Verwaltungsrat beschloss daher eine Satzungsänderung, wonach die BKK die monatliche "Prämie" festsetzen kann, die teilnehmende Versicherte "zahlen bzw. erhalten". Das Bundesversicherungsamt verweigerte die Zustimmung und forderte die Kasse auf, die Worte "zahlen bzw." zu streichen.

Dagegen klagte die BKK. Der geplante Tarif sei für Versicherte mit Herzkrankheiten gedacht. Die Teilnehmer sollten mit Messgeräten ausgestattet werden, die regelmäßig Daten an ein telemedizinisches Zentrum übermitteln. Dafür müsse die Kasse 1950 Euro pro Jahr und Person zahlen. Das sei nur wirtschaftlich, wenn die Versicherten das Gerät auch nutzen. Daher sei eine symbolische Beteiligung von 8,50 Euro pro Monat geplant. Die nach dem GKV-Wettbewerbstärkungsgesetz zulässigen "Prämien" dürften nicht einseitig verstanden werden.

Doch genau das müssen sie sogar, heißt es in dem Urteil. Das Gesetz spreche von Prämienzahlungen "für" und nicht durch die Versicherten. Noch deutlicher sei in der Gesetzesbegründung von den Versicherten als "prämienberechtigt" die Rede.

Urteil des Landessozialgerichts Schleswig, Az.: L 5 KR 86/08 KL 5

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Stabile Erkrankung über sechs Monate

Erste Erfolge mit CAR-T-Zelltherapien gegen Glioblastom

Lesetipps
Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert