TIPP DES TAGES
Kein Geld bei fehlenden Angaben
Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung müssen die Fragen des Versicherers genau und umfassend beantwortet werden. Sonst kann dieser bei Eintritt der Berufsunfähigkeit die Zahlung verweigern, auch wenn jahrelang korrekt Beiträge entrichtet wurden.
Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt. Obwohl im Antragsformular nach Gesundheitsstörungen in den letzten fünf Jahren gefragt wurde, hatte ein Versicherter eine Kur wegen "psycho-physischer Erschöpfung" nicht angegeben. Die Assekuranz wollte nicht zahlen - zu Recht, so der BGH.
Az.: IV ZR 26/06