Abschlussgebühr für Bausparverträge rechtens
HAMBURG (dpa). Das Hamburger Landgericht hat am Freitag eine Musterklage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Bausparkasse Deutscher Ring zurückgewiesen.
Die Zentrale hatte erreichen wollen, dass die bei Vertragsabschluss automatisch fällige Gebühr in Höhe von einem Prozent der Bausparsumme gerichtlich verboten wird.
Az.: 324 0 777/08